03. September 2003
Krisengerechtes Management verhindert Insolvenz
2 Min.
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Betriebs-Berater:
Unternehmensinsolvenzen werden vorwiegend durch Managementfehler verursacht. Dies ist das Ergebnis einer in Zusammenarbeit mit Insolvenzverwaltern durchgeführten Untersuchung. Der Beitrag von Dr. Alexander Reuter, "‘Krisenrecht‘ im Vorfeld der Insolvenz - das Beispiel der börsennotierten AG (Betriebs-Berater Heft 36/2003 vom 3. September 2003). zeigt auf, wie sich das Management einer (börsennotierten) AG, namentlich der Vorstand, im Fall drohender Insolvenz krisengerecht verhält. Ziel ist es, möglicherweise die Krise zu überwinden und die Rechtsfolgen von Pflichtverstößen zu vermeiden.
Der Autor stellt dezidiert die allgemeinen Pflichten des Managements im Zusammenhang mit einer Unternehmenskrise dar, zu denen u. a. die Veröffentlichung von Ad-hoc-Mitteilungen und die Errichtung eines Überwachungssystems zählen. Ferner geht Reuter auf die besonderen Pflichten im Zusammenhang mit dem Verlust der Hälfte des Grundkapitals (z. B. Einberufung der Hauptversammlung) ein, auf die besonderen insolvenzrechtlichen Pflichten, wie die Pflicht zur fristgerechten Stellung des Insolvenzantrags und die Einhaltung des Zahlungsverbots, sowie die kapitalmarktrechtlichen Regeln für die Krisensituation.
Insbesondere die Errichtung eines Unternehmenskontrollsystems empfiehlt sich nicht nur für große und mittelgroße Kapital- und Personengesellschaften, so Rechtsanwalt Dr. Jobst Wellensiek ebenfalls im aktuellen Betriebs-Berater, sondern auch für GmbHs als Indikator für mögliche Krisensituationen, um künftig durch Managementfehler bedingte Insolvenzen zu vermeiden.
Der Betriebs-Berater (BB) erscheint im Heidelberger Verlag Recht und Wirtschaft GmbH, einer Tochtergesellschaft des Deutschen Fachverlags, Frankfurt am Main.
Unternehmensinsolvenzen werden vorwiegend durch Managementfehler verursacht. Dies ist das Ergebnis einer in Zusammenarbeit mit Insolvenzverwaltern durchgeführten Untersuchung. Der Beitrag von Dr. Alexander Reuter, "‘Krisenrecht‘ im Vorfeld der Insolvenz - das Beispiel der börsennotierten AG (Betriebs-Berater Heft 36/2003 vom 3. September 2003). zeigt auf, wie sich das Management einer (börsennotierten) AG, namentlich der Vorstand, im Fall drohender Insolvenz krisengerecht verhält. Ziel ist es, möglicherweise die Krise zu überwinden und die Rechtsfolgen von Pflichtverstößen zu vermeiden.
Der Autor stellt dezidiert die allgemeinen Pflichten des Managements im Zusammenhang mit einer Unternehmenskrise dar, zu denen u. a. die Veröffentlichung von Ad-hoc-Mitteilungen und die Errichtung eines Überwachungssystems zählen. Ferner geht Reuter auf die besonderen Pflichten im Zusammenhang mit dem Verlust der Hälfte des Grundkapitals (z. B. Einberufung der Hauptversammlung) ein, auf die besonderen insolvenzrechtlichen Pflichten, wie die Pflicht zur fristgerechten Stellung des Insolvenzantrags und die Einhaltung des Zahlungsverbots, sowie die kapitalmarktrechtlichen Regeln für die Krisensituation.
Insbesondere die Errichtung eines Unternehmenskontrollsystems empfiehlt sich nicht nur für große und mittelgroße Kapital- und Personengesellschaften, so Rechtsanwalt Dr. Jobst Wellensiek ebenfalls im aktuellen Betriebs-Berater, sondern auch für GmbHs als Indikator für mögliche Krisensituationen, um künftig durch Managementfehler bedingte Insolvenzen zu vermeiden.
Der Betriebs-Berater (BB) erscheint im Heidelberger Verlag Recht und Wirtschaft GmbH, einer Tochtergesellschaft des Deutschen Fachverlags, Frankfurt am Main.
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