10. September 2003
Gemeindewirtschaftsteuer: Sinkt die Steuerbelastung?
3 Min.
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Betriebs-Berater:
Die geplante Änderung der Gewerbesteuer kann für Unternehmen und Freiberufler zu einer Steuerentlastung führen. Zu diesem Ergebnis kommt Michael Broer, Oberregierungsrat beim Bundesfinanzministerium. Der viel diskutierte Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Gewerbesteuer sieht neben der Einbeziehung der Freiberufler in eine sogenannte Gemeindewirtschaftssteuer zahlreiche Änderungen vor, die nicht ohne Einfluss auf die Steuerbelastung der Unternehmen bleiben.
In seinem Beitrag für den Betriebs-Berater (Nr. 37 vom 10. September 2003) erläutert Dr. Michael Broer, Oberregierungsrat beim Bundesfinanzministerium, dass die vorgesehenen tariflichen Neuregelungen in vielen Fällen, insbesondere auch für die Freiberufler, insgesamt zu einer Minderung der nominalen Steuersätze führen. Dies ergebe sich aus der gebotenen Gesamtsicht der Maßnahmen.
Für Kapitalgesellschaften, die ihre Betriebsstätte in einer Gemeinde mit einem Hebesatz von unter 455 und von mehr als 177 Prozent haben - dies sind mehr als 99 Prozent der Gemeinden - vermindere sich der Durchschnittssteuersatz. Dies sei Folge der vorgesehenen Minderung der Steuermesszahl von 5 auf 3 Prozent, der in diesen Fällen den mit der Neuregelung vorgesehenen Wegfall des Betriebsausgabenabzugs der Gewerbesteuer kompensiere. Nur bei einem Hebesatz von mehr als 455 und von weniger als 177 Prozent - als Folge der Einführung des "Mindestgewerbesteuerhebesatzes" von 200 Prozent - käme es zu einer Mehrbelastung.
Ähnliches gelte bei den Personengesellschaften: Unter der Voraussetzung, dass die Tarifsenkung der Einkommensteuer für das Jahr 2004 realisiert wird, würden - so Dr. Broer im Betriebs-Berater - bei dem bundesdurchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatz von 400 Prozent für alle Personenunternehmen durch die Reform bereits im Jahr 2004 die nominalen Steuersätze sinken. Erst bei Hebesätzen von mehr als 411 Prozent könne es teilweise zu Mehrbelastungen kommen. Bei Gemeinden mit sehr niedrigen Hebesätzen komme es zu höheren Steuerbelastungen, da die Anrechnung der Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer begrenzt wird.
Zu einer steuerlichen Entlastung - so Dr. Broer im Betriebs-Berater - führe die Einbeziehung zur Gewerbesteuer für viele Freiberufler. Erst bei einem Gewerbesteuerhebesatz von über 400 Prozent (1,54 Prozent der Gemeinden) käme es zu einer Mehrbelastung. Bei niedrigeren Hebesätzen profitierten die Freiberufler sogar von der Gewerbesteuerpflicht. Denn auf die gezahlte Gewerbesteuer entfällt kein Solidaritätszuschlag, gleichzeitig sinkt dieser aber durch die mit der Anrechnung der Gewerbesteuer sinkende Einkommensteuer. Die maximale Entlastung (0,63 Prozent) ergebe sich dabei bei einem Hebesatz der Gemeinde von 380 Prozent. So zahle ein Freiberufler mit einem Gewinn von 50.000 Euro 314 Euro weniger Steuern, bei einem Hebesatz von 400 Prozent ergebe sich für diesen Steuerpflichtigen eine Entlastung von noch 14 Euro.
Der Betriebs-Berater (BB) erscheint im Heidelberger Verlag Recht und Wirtschaft GmbH, einer Tochtergesellschaft des Deutschen Fachverlags, Frankfurt am Main.
Die geplante Änderung der Gewerbesteuer kann für Unternehmen und Freiberufler zu einer Steuerentlastung führen. Zu diesem Ergebnis kommt Michael Broer, Oberregierungsrat beim Bundesfinanzministerium. Der viel diskutierte Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Gewerbesteuer sieht neben der Einbeziehung der Freiberufler in eine sogenannte Gemeindewirtschaftssteuer zahlreiche Änderungen vor, die nicht ohne Einfluss auf die Steuerbelastung der Unternehmen bleiben.
In seinem Beitrag für den Betriebs-Berater (Nr. 37 vom 10. September 2003) erläutert Dr. Michael Broer, Oberregierungsrat beim Bundesfinanzministerium, dass die vorgesehenen tariflichen Neuregelungen in vielen Fällen, insbesondere auch für die Freiberufler, insgesamt zu einer Minderung der nominalen Steuersätze führen. Dies ergebe sich aus der gebotenen Gesamtsicht der Maßnahmen.
Für Kapitalgesellschaften, die ihre Betriebsstätte in einer Gemeinde mit einem Hebesatz von unter 455 und von mehr als 177 Prozent haben - dies sind mehr als 99 Prozent der Gemeinden - vermindere sich der Durchschnittssteuersatz. Dies sei Folge der vorgesehenen Minderung der Steuermesszahl von 5 auf 3 Prozent, der in diesen Fällen den mit der Neuregelung vorgesehenen Wegfall des Betriebsausgabenabzugs der Gewerbesteuer kompensiere. Nur bei einem Hebesatz von mehr als 455 und von weniger als 177 Prozent - als Folge der Einführung des "Mindestgewerbesteuerhebesatzes" von 200 Prozent - käme es zu einer Mehrbelastung.
Ähnliches gelte bei den Personengesellschaften: Unter der Voraussetzung, dass die Tarifsenkung der Einkommensteuer für das Jahr 2004 realisiert wird, würden - so Dr. Broer im Betriebs-Berater - bei dem bundesdurchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatz von 400 Prozent für alle Personenunternehmen durch die Reform bereits im Jahr 2004 die nominalen Steuersätze sinken. Erst bei Hebesätzen von mehr als 411 Prozent könne es teilweise zu Mehrbelastungen kommen. Bei Gemeinden mit sehr niedrigen Hebesätzen komme es zu höheren Steuerbelastungen, da die Anrechnung der Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer begrenzt wird.
Zu einer steuerlichen Entlastung - so Dr. Broer im Betriebs-Berater - führe die Einbeziehung zur Gewerbesteuer für viele Freiberufler. Erst bei einem Gewerbesteuerhebesatz von über 400 Prozent (1,54 Prozent der Gemeinden) käme es zu einer Mehrbelastung. Bei niedrigeren Hebesätzen profitierten die Freiberufler sogar von der Gewerbesteuerpflicht. Denn auf die gezahlte Gewerbesteuer entfällt kein Solidaritätszuschlag, gleichzeitig sinkt dieser aber durch die mit der Anrechnung der Gewerbesteuer sinkende Einkommensteuer. Die maximale Entlastung (0,63 Prozent) ergebe sich dabei bei einem Hebesatz der Gemeinde von 380 Prozent. So zahle ein Freiberufler mit einem Gewinn von 50.000 Euro 314 Euro weniger Steuern, bei einem Hebesatz von 400 Prozent ergebe sich für diesen Steuerpflichtigen eine Entlastung von noch 14 Euro.
Der Betriebs-Berater (BB) erscheint im Heidelberger Verlag Recht und Wirtschaft GmbH, einer Tochtergesellschaft des Deutschen Fachverlags, Frankfurt am Main.
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