04. September 2008
Wer schlechter wohnt, zahlt höh're Zinsen - Schaar fordert Begrenzung der Verwendung von Geodaten
2 Min.
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Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisiert die Bewertung der Bonität anhand von sog. Geodaten und fordert vom Gesetzgeber, die Position der Verbraucher zu stärken und die Verwendung von Geodaten strikt zu begrenzen.
Peter Schaar kritisiert den Umgang von Firmen (insbesondere Banken) mit „kundenbezogenen Geodaten“. Unternehmen ermitteln die vermeintliche Bonität potenzieller Kunden anhand statistischer Durchschnittswerte, die etwa aufgrund der Lage und Daten eines Straßenabschnitts gebildet werden. Nicht die wahren wirtschaftlichen Verhältnisse eines Kunden, sondern der Ruf der Wohngegend bestimmt damit z.B. die Höhe eines Kreditzinses. Dies stellt „einen klaren Fall sozialer Diskriminierung dar“, so Schaar in der Septemberausgabe der Zeitschrift „Kommunikation & Recht“ (Verlag Recht und Wirtschaft GmbH, Verlagsgruppe Deutscher Fachverlag, Frankfurt am Main; erscheint am 5.9.2008).
Auch die vom Kabinett vorgelegte „kleine Datenschutznovelle“ biete dem Verbraucher keinen adäquaten Schutz. Von Unternehmen werde hierbei lediglich verlangt, die Betroffenen von der Verwendung von Geodaten zur Bonitätsbewertung „zu unterrichten“, wobei laut Gesetzesbegründung diese Unterrichtung auch nur in den AGB erfolgen kann. Ein Recht der Verbraucher, dieser Nutzung zu widersprechen, sieht die Novelle nicht vor. Aufgrund der „erheblichen Folgen für die Allgemeinheit, aber auch wegen der diskriminierenden Wirkung für den Einzelnen“ sollte diese Art der Bonitätsbewertung grundsätzlich untersagt werden, so Schaar.
Peter Schaar kritisiert den Umgang von Firmen (insbesondere Banken) mit „kundenbezogenen Geodaten“. Unternehmen ermitteln die vermeintliche Bonität potenzieller Kunden anhand statistischer Durchschnittswerte, die etwa aufgrund der Lage und Daten eines Straßenabschnitts gebildet werden. Nicht die wahren wirtschaftlichen Verhältnisse eines Kunden, sondern der Ruf der Wohngegend bestimmt damit z.B. die Höhe eines Kreditzinses. Dies stellt „einen klaren Fall sozialer Diskriminierung dar“, so Schaar in der Septemberausgabe der Zeitschrift „Kommunikation & Recht“ (Verlag Recht und Wirtschaft GmbH, Verlagsgruppe Deutscher Fachverlag, Frankfurt am Main; erscheint am 5.9.2008).
Auch die vom Kabinett vorgelegte „kleine Datenschutznovelle“ biete dem Verbraucher keinen adäquaten Schutz. Von Unternehmen werde hierbei lediglich verlangt, die Betroffenen von der Verwendung von Geodaten zur Bonitätsbewertung „zu unterrichten“, wobei laut Gesetzesbegründung diese Unterrichtung auch nur in den AGB erfolgen kann. Ein Recht der Verbraucher, dieser Nutzung zu widersprechen, sieht die Novelle nicht vor. Aufgrund der „erheblichen Folgen für die Allgemeinheit, aber auch wegen der diskriminierenden Wirkung für den Einzelnen“ sollte diese Art der Bonitätsbewertung grundsätzlich untersagt werden, so Schaar.
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