Keine Abhängigkeit der Abschlussprüfer von Beratungsleistungen
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12.08.2006
Erstmals für das Geschäftsjahr 2005 mussten kapitalmarktorientierte Unternehmen im Anhang zum Jahres- bzw. Konzernabschluss über die Honorare für Dienstleistungen des Abschlussprüfers informieren. Im heute erscheinenden Betriebs-Berater (Heft 33/2006) werden die Ergebnisse einer empirischen Studie des Würzburger Professors Dr. Hansrudi Lenz zur „Offenlegung der Honorare für Abschlussprüfer-leistungen in Deutschland im Geschäftsjahr 2005 bei DAX-Unternehmen“ (S. 1787 ff.) publiziert, in der erstmals im Detail die – sehr heterogene – Berichterstattungspraxis der Unternehmen untersucht worden ist.
Die statistische Auswertung ermöglicht eine Einschätzung einer möglichen Gefährdung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers durch Beratungsleistungen. Die Ergebnisse zeigen, dass im Durchschnitt der Anteil der Abschlussprüfungsleistungen mit rund 66 Prozent überwiegt, d. h. Beratungs- und sonstige Bestätigungs- und Bewertungsleistungen werden nur in einem moderaten Umfang nachgefragt. Ein nicht unbedeutender Anteil der Unternehmen vergibt überhaupt keine derartigen Aufträge an Abschlussprüfer.
Darüber hinaus sind die Angaben über (größenbereinigte) Honorare für Abschlussprüferleistungen geeignet, den Auftraggebern dieser Leistungen eine grobe Einschätzung zu ermöglichen, ob die von ihrem Abschlussprüfer in Rechnung gestellten Honorare in dem üblichen Rahmen liegen.
Die statistische Auswertung ermöglicht eine Einschätzung einer möglichen Gefährdung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers durch Beratungsleistungen. Die Ergebnisse zeigen, dass im Durchschnitt der Anteil der Abschlussprüfungsleistungen mit rund 66 Prozent überwiegt, d. h. Beratungs- und sonstige Bestätigungs- und Bewertungsleistungen werden nur in einem moderaten Umfang nachgefragt. Ein nicht unbedeutender Anteil der Unternehmen vergibt überhaupt keine derartigen Aufträge an Abschlussprüfer.
Darüber hinaus sind die Angaben über (größenbereinigte) Honorare für Abschlussprüferleistungen geeignet, den Auftraggebern dieser Leistungen eine grobe Einschätzung zu ermöglichen, ob die von ihrem Abschlussprüfer in Rechnung gestellten Honorare in dem üblichen Rahmen liegen.
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