06. Mai 2003
Ihrig und Wagner erläutern den Diskussionsentwurf
2 Min.
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Betriebs-Berater:
Mit dem am 28. Februar 2003 veröffentlichten Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Einführung der Europäischen Gesellschaft (SEEG) bereitet das Bundesministerium der Justiz den gesellschaftsrechtlichen Weg zur Societas Europaea (SE). Bei der SE handelt es sich um eine neue Gesellschaftsform nach europäischem Gemeinschaftsrecht, die - so Bundesjustizministerin Brigitte Zypries - "deutschen, international agierenden Unternehmen die grenzüberschreitende Betätigung erleichtern und deren Wettbewerbsfähigkeit steigern soll". Ihrig und Wagner, beide als Rechtsanwälte in der internationalen Anwaltssozietät Allen & Overy in Frankfurt am Main überwiegend im Bereich Aktien-, Konzern- und Kapitalmarktrecht beratend tätig, geben in der aktuellen Ausgabe des Betriebs-Berater, die am 6. Mai 2003 erscheint, einen Überblick über die wesentlichen Regelungen und unterziehen sie einer kritischen Würdigung.
Die Autoren erörtern vor allem - differenziert nach den unterschiedlichen Gründungsarten einer SE - Fragen des Minderheits- und Gläubigerschutzes. Ferner gehen sie ausführlich auf den Aufbau einer SE ein, die hinsichtlich des Leitungssystems - anders als bisher - zwischen dem dualistischen und dem monistischen Modell wählen kann. Da das Aktiengesetz mit der Trennung von Vorstand und Aufsichtsrat dem dualistischen System folgt, liegt insofern der Schwerpunkt in der Darstellung der für das monistische System notwendigen Regelungen zu einem einheitlichen Verwaltungsorgan, nach dem Diskussionsentwurf dem Verwaltungsrat der SE.
Der Betriebs-Berater (BB) erscheint im Heidelberger Verlag Recht und Wirtschaft GmbH, einer Tochtergesellschaft des Deutschen Fachverlags, Frankfurt am Main.
Mit dem am 28. Februar 2003 veröffentlichten Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Einführung der Europäischen Gesellschaft (SEEG) bereitet das Bundesministerium der Justiz den gesellschaftsrechtlichen Weg zur Societas Europaea (SE). Bei der SE handelt es sich um eine neue Gesellschaftsform nach europäischem Gemeinschaftsrecht, die - so Bundesjustizministerin Brigitte Zypries - "deutschen, international agierenden Unternehmen die grenzüberschreitende Betätigung erleichtern und deren Wettbewerbsfähigkeit steigern soll". Ihrig und Wagner, beide als Rechtsanwälte in der internationalen Anwaltssozietät Allen & Overy in Frankfurt am Main überwiegend im Bereich Aktien-, Konzern- und Kapitalmarktrecht beratend tätig, geben in der aktuellen Ausgabe des Betriebs-Berater, die am 6. Mai 2003 erscheint, einen Überblick über die wesentlichen Regelungen und unterziehen sie einer kritischen Würdigung.
Die Autoren erörtern vor allem - differenziert nach den unterschiedlichen Gründungsarten einer SE - Fragen des Minderheits- und Gläubigerschutzes. Ferner gehen sie ausführlich auf den Aufbau einer SE ein, die hinsichtlich des Leitungssystems - anders als bisher - zwischen dem dualistischen und dem monistischen Modell wählen kann. Da das Aktiengesetz mit der Trennung von Vorstand und Aufsichtsrat dem dualistischen System folgt, liegt insofern der Schwerpunkt in der Darstellung der für das monistische System notwendigen Regelungen zu einem einheitlichen Verwaltungsorgan, nach dem Diskussionsentwurf dem Verwaltungsrat der SE.
Der Betriebs-Berater (BB) erscheint im Heidelberger Verlag Recht und Wirtschaft GmbH, einer Tochtergesellschaft des Deutschen Fachverlags, Frankfurt am Main.
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