05. November 2007
Eigentumsrechte in China
2 Min.
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RIW: Neu verabschiedetes chinesisches Sachenrechtsgesetz in deutscher und englischer Übersetzung
Mit dem 1. Oktober 2007 ist das Sachenrechtsgesetz der Volksrepublik China in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz werden die rechtlichen Regelungen insbesondere zu den Eigentumsrechten an Grundstücken, aber auch an beweglichen Gegenständen, die bisher teilweise in Spezialnormen verstreut, teilweise auch schlicht inexistent waren, in einer zentralen Kodifizierung vereinheitlicht.
Sowohl der praktische Nutzen, den diese Vereinheitlichung mit sich bringt, als auch die psychologische Wirkung, welche die Anerkennung von Eigentumsrechten in dem Gesetz hervorruft, können nicht hoch genug eingeschätzt werden. Das Gesetz wird jedenfalls für jeden, der zukünftig in China geschäftlich tätig werden will, von entscheidender Bedeutung sein.
Das November-Heft der Zeitschrift RIW – Recht der Internationalen Wirtschaft (Verlag Recht und Wirtschaft, Verlagsgruppe Deutscher Fachverlag, Frankfurt am Main) enthält ein RIW-Special mit einer Übersetzung des chinesischen Sachenrechtsgesetzes jeweils in die deutsche und in die englische Sprache. Die Übersetzungen erlauben eine erste inhaltliche Orientierung in dem Gesetz. Ein einleitendes Vorwort gibt Hintergrundinformationen zur Gesetzesgeschichte und zu den regulativen Grundzügen.
Autoren des Vorworts und der Übersetzungen sind Rechtsanwalt Dr. Stephan R. N. Degen aus Leipzig und sein Kollege Dr. Zuowei Liu, der in Peking als Anwalt tätig ist. Die Ausgabe RIW 11/2007 enthält außerdem einen Übersichtsbeitrag zu dem chinesischen Sachenrechtsgesetz von Professor Dr. Wolfgang Jäckle (Münster) und Professor Dr. Qiang Ding (Peking).
Das RIW-Special mit den Übersetzungen kann sowohl separat als auch zusammen mit dem RIW-Heft 11/2007 bezogen werden. Die Publikation wird am 12. November 2007 erscheinen.
Mit dem 1. Oktober 2007 ist das Sachenrechtsgesetz der Volksrepublik China in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz werden die rechtlichen Regelungen insbesondere zu den Eigentumsrechten an Grundstücken, aber auch an beweglichen Gegenständen, die bisher teilweise in Spezialnormen verstreut, teilweise auch schlicht inexistent waren, in einer zentralen Kodifizierung vereinheitlicht.
Sowohl der praktische Nutzen, den diese Vereinheitlichung mit sich bringt, als auch die psychologische Wirkung, welche die Anerkennung von Eigentumsrechten in dem Gesetz hervorruft, können nicht hoch genug eingeschätzt werden. Das Gesetz wird jedenfalls für jeden, der zukünftig in China geschäftlich tätig werden will, von entscheidender Bedeutung sein.
Das November-Heft der Zeitschrift RIW – Recht der Internationalen Wirtschaft (Verlag Recht und Wirtschaft, Verlagsgruppe Deutscher Fachverlag, Frankfurt am Main) enthält ein RIW-Special mit einer Übersetzung des chinesischen Sachenrechtsgesetzes jeweils in die deutsche und in die englische Sprache. Die Übersetzungen erlauben eine erste inhaltliche Orientierung in dem Gesetz. Ein einleitendes Vorwort gibt Hintergrundinformationen zur Gesetzesgeschichte und zu den regulativen Grundzügen.
Autoren des Vorworts und der Übersetzungen sind Rechtsanwalt Dr. Stephan R. N. Degen aus Leipzig und sein Kollege Dr. Zuowei Liu, der in Peking als Anwalt tätig ist. Die Ausgabe RIW 11/2007 enthält außerdem einen Übersichtsbeitrag zu dem chinesischen Sachenrechtsgesetz von Professor Dr. Wolfgang Jäckle (Münster) und Professor Dr. Qiang Ding (Peking).
Das RIW-Special mit den Übersetzungen kann sowohl separat als auch zusammen mit dem RIW-Heft 11/2007 bezogen werden. Die Publikation wird am 12. November 2007 erscheinen.
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