29. Oktober 2015
DEHOGA mahnt Änderung beim „Arbeitszeitdiktat“ an
2 Min.
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NGG: Arbeitszeitregelung nicht aus Profitdenken brechen
Angesichts der bevorstehenden Weihnachtsfeiern hat der Deutsche Hotel- und Gastronomieverband (DEHOGA) dringend Nachbesserungen beim Arbeitszeitgesetz angemahnt. „Im Zusammenhang mit der Arbeitszeitdokumentation erweist sich die tägliche Höchstarbeitszeit von zehn Stunden als Hauptbaustelle für unsere Betriebe“, sagte DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges der AHGZ - Allgemeinen Hotel- und Gastronomie-Zeitung (dfv Mediengruppe). Auch viele Beschäftigte lehnten das „Arbeitszeitdiktat von maximal zehn Stunden“ ab.
Bei Feiern und Veranstaltungen, die länger als geplant dauern, könnten die Betriebe nicht einfach die Belegschaft auswechseln. „Der Gastronom steht also vor der Wahl: Dem Gästewunsch nicht entsprechen oder aber ein saftiges Bußgeld von bis zu 15.000 Euro zahlen. Beides ist schlecht.“ Die Korrekturen von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) bei der Arbeitszeitdokumentation zur Jahresmitte seien nur ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Angekündigte Erleichterungen für Saisonbetriebe seien in der Praxis nicht feststellbar.
Der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Burkhard Siebert, sprach sich in der AHGZ für eine dauerhafte Dokumentation der Arbeitszeiten aus. Nur dann werde der Mindestlohn funktionieren. Im bevorstehenden Weihnachtsgeschäft seien die Beschäftigten besonders engagiert. „Aber auch hier dürfen Arbeitszeitregelungen nicht aus Profitdenken gebrochen werden. Das Gastgewerbe muss dringend seine Arbeitsplätze attraktiver machen.“ Es sei befremdlich, dass im Gastgewerbe das Aufschreiben von Pausenzeiten sowie Anfang und Ende der Arbeitszeit angeblich nicht zu bewältigen sei. „Hier müssen viele in der Branche nachlegen und endlich gesetzeskonforme Arbeit anbieten.“
Die vollständigen Interviews sind in der AHGZ Nr. 44 vom 31. Oktober 2015 zu finden.
Angesichts der bevorstehenden Weihnachtsfeiern hat der Deutsche Hotel- und Gastronomieverband (DEHOGA) dringend Nachbesserungen beim Arbeitszeitgesetz angemahnt. „Im Zusammenhang mit der Arbeitszeitdokumentation erweist sich die tägliche Höchstarbeitszeit von zehn Stunden als Hauptbaustelle für unsere Betriebe“, sagte DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges der AHGZ - Allgemeinen Hotel- und Gastronomie-Zeitung (dfv Mediengruppe). Auch viele Beschäftigte lehnten das „Arbeitszeitdiktat von maximal zehn Stunden“ ab.
Bei Feiern und Veranstaltungen, die länger als geplant dauern, könnten die Betriebe nicht einfach die Belegschaft auswechseln. „Der Gastronom steht also vor der Wahl: Dem Gästewunsch nicht entsprechen oder aber ein saftiges Bußgeld von bis zu 15.000 Euro zahlen. Beides ist schlecht.“ Die Korrekturen von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) bei der Arbeitszeitdokumentation zur Jahresmitte seien nur ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Angekündigte Erleichterungen für Saisonbetriebe seien in der Praxis nicht feststellbar.
Der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Burkhard Siebert, sprach sich in der AHGZ für eine dauerhafte Dokumentation der Arbeitszeiten aus. Nur dann werde der Mindestlohn funktionieren. Im bevorstehenden Weihnachtsgeschäft seien die Beschäftigten besonders engagiert. „Aber auch hier dürfen Arbeitszeitregelungen nicht aus Profitdenken gebrochen werden. Das Gastgewerbe muss dringend seine Arbeitsplätze attraktiver machen.“ Es sei befremdlich, dass im Gastgewerbe das Aufschreiben von Pausenzeiten sowie Anfang und Ende der Arbeitszeit angeblich nicht zu bewältigen sei. „Hier müssen viele in der Branche nachlegen und endlich gesetzeskonforme Arbeit anbieten.“
Die vollständigen Interviews sind in der AHGZ Nr. 44 vom 31. Oktober 2015 zu finden.
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