30. Juli 2008
AHGZ: Jubel über Raucher-Urteil
2 Min.
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Bundesrichter erlauben das Qualmen in Eckkneipen / Kläger : „Meine Existenz ist gesichert“
„Das Urteil ist ein voller Erfolg“, sagt Ingrid Hartges der AHGZ Allgemeine Hotel und Gastronomie-Zeitung (Verlagsgruppe Deutscher Fachverlag, Frankfurt am Main). Die Hauptgeschäftsführerin des DEHOGA-Bundesverbandes ist zufrieden. Am heutigen Mittwoch haben die Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe der Klage zweier Wirte aus Baden-Württemberg und Berlin stattgegeben. Das Gastgewerbe sieht das Urteil als ersten Erfolg im Kampf gegen ein striktes Rauchverbot.
Laut der Richter werden Wirte von Einraumkneipen, die keinen Raucherraum einrichten können, im Wettbewerb klar benachteiligt. Das Nichtraucherschutzgesetz verletzt das Recht dieser Wirte auf freie Berufsausübung. Mit seiner Entscheidung hat das oberste deutsche Gericht die Rauchverbote in Baden-Württemberg und Berlin für verfassungswidrig erklärt. Das Urteil gilt als Grundsatzurteil für alle Bundesländer. Die Gesetzgeber der Länder müssen die Nichtraucherschutzgesetze jetzt überarbeiten.
Die Karlsruher Richter geben ihnen dafür Zeit bis zum 31. Dezember 2009. Bis dahin gilt eine Übergangsregelung. Nach ihr können sich Einraumkneipen, die kleiner als 75 Quadratmeter sind, als Raucherkneipen deklarieren. In diesen Kneipen dürfen Wirte jedoch kein Essen servieren, für Jugendliche unter 18 Jahren ist der Zutritt verboten. Ein Schild am Eingang kennzeichnet die Raucherkneipe.
Auch für Discotheken werden die strengen Regelungen gelockert. Tanzbetriebe dürfen künftig separate Raucherräume einrichten. Allerdings ist darin das Tanzen nicht erlaubt und Minderjährige haben keinen Zutritt.
Beschwerdeführer Uli Neu reagierte erleichtert über das Urteil. „Meine Existenz ist gerettet“, sagte der Tübinger Wirt der Einraumkneipe Pfauen. „Ich sehe wieder Licht am Ende des Tunnels“, betonte Neu nach dem Urteil in Karlsruhe. Für Ingrid Hartges vom DEHOGA Bundesverband ist das Urteil noch kein Grund zum Jubeln. Die Karlsruher Richter haben den Regierungen einen Handlungsspielraum eingeräumt. Danach können die Gesetzgeber entscheiden, ob sie ein striktes Verbot oder ein lockeres Rauchverbot, das Ausnahmen zulässt, entwerfen.
„Das Urteil ist ein voller Erfolg“, sagt Ingrid Hartges der AHGZ Allgemeine Hotel und Gastronomie-Zeitung (Verlagsgruppe Deutscher Fachverlag, Frankfurt am Main). Die Hauptgeschäftsführerin des DEHOGA-Bundesverbandes ist zufrieden. Am heutigen Mittwoch haben die Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe der Klage zweier Wirte aus Baden-Württemberg und Berlin stattgegeben. Das Gastgewerbe sieht das Urteil als ersten Erfolg im Kampf gegen ein striktes Rauchverbot.
Laut der Richter werden Wirte von Einraumkneipen, die keinen Raucherraum einrichten können, im Wettbewerb klar benachteiligt. Das Nichtraucherschutzgesetz verletzt das Recht dieser Wirte auf freie Berufsausübung. Mit seiner Entscheidung hat das oberste deutsche Gericht die Rauchverbote in Baden-Württemberg und Berlin für verfassungswidrig erklärt. Das Urteil gilt als Grundsatzurteil für alle Bundesländer. Die Gesetzgeber der Länder müssen die Nichtraucherschutzgesetze jetzt überarbeiten.
Die Karlsruher Richter geben ihnen dafür Zeit bis zum 31. Dezember 2009. Bis dahin gilt eine Übergangsregelung. Nach ihr können sich Einraumkneipen, die kleiner als 75 Quadratmeter sind, als Raucherkneipen deklarieren. In diesen Kneipen dürfen Wirte jedoch kein Essen servieren, für Jugendliche unter 18 Jahren ist der Zutritt verboten. Ein Schild am Eingang kennzeichnet die Raucherkneipe.
Auch für Discotheken werden die strengen Regelungen gelockert. Tanzbetriebe dürfen künftig separate Raucherräume einrichten. Allerdings ist darin das Tanzen nicht erlaubt und Minderjährige haben keinen Zutritt.
Beschwerdeführer Uli Neu reagierte erleichtert über das Urteil. „Meine Existenz ist gerettet“, sagte der Tübinger Wirt der Einraumkneipe Pfauen. „Ich sehe wieder Licht am Ende des Tunnels“, betonte Neu nach dem Urteil in Karlsruhe. Für Ingrid Hartges vom DEHOGA Bundesverband ist das Urteil noch kein Grund zum Jubeln. Die Karlsruher Richter haben den Regierungen einen Handlungsspielraum eingeräumt. Danach können die Gesetzgeber entscheiden, ob sie ein striktes Verbot oder ein lockeres Rauchverbot, das Ausnahmen zulässt, entwerfen.
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